Absatzgemeinkosten sind die in Verbindung mit dem Verkauf von Waren in direktem Zusammenhang stehenden Kosten, welche sich nicht konkret einem Geschäft oder einem bestimmten Produkt zuordnen lassen. Ein Teil der früher als Absatzgemeinkosten verbuchten Kosten kann mittels der Prozesskostenrechnung und der komplexen Erfassungsmöglichkeiten durch moderne Kassen auf einzelne Waren umgerechnet werden. Klassische Absatzgemeinkosten sind die Miete für das Verkaufslokal, die Werbung sowie die Personalkosten der Verkäufer und Kassierer. Im Unterschied zu den Absatzgemeinkosten lassen sich Absatzeinzelkosten direkt einem Verkaufsvorgang oder einem Produkt zurechnen. Die Kosten für das Kassenpersonal lassen sich als Absatzgemeinkosten definieren; sie können aber auch anhand der Umsatzzahlen einzelnen Produktgruppen direkt zugerechnet werden.