Das Absatzhonorar wird als Entgelt direkt vom Verkaufspreis einer Ware berechnet. Üblich ist das Absatzhonorar in der Buchbranche, in welcher der Autor traditionell am Verkauf seines Buches beteiligt wird. Für literarische Übersetzer ist das Absatzhonorar neben dem festen Honorar je Wort oder je Zeile eine mögliche Abrechnungsform. Einige Verlage bieten auch Autoren ein festes Honorar an, dieses ist jedoch bei einem guten Verkaufserfolg ungünstig. Für die Berechnung des Absatzhonorars ist der Nettoverkaufspreis der verkauften Auflage maßgeblich, so dass Freiexemplare wie Rezensionsexemplare nicht vergütete werden. Die Vereinbarung eines Absatzhonorars ist auch für Software-Autoren möglich.