Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes Absatzquote stammt aus dem Außendienst und bedeutet die Vorgabe einer zu verkaufenden Mindestmenge pro Produkt und pro Außendienstmitarbeiter; sie kann aber auch pro Kunde berechnet werden. Eine weitere Bedeutung nimmt die Absatzquote im Bereich staatlicher Vorgaben ein, so müssen Mineralölkonzerne einen vorgegebenen Mindestanteil an Biodiesel und weiteren unterdurchschnittlich umweltbelastenden Kraftstoffen verkaufen, wobei als Bezugsgröße die Gesamtabsatzmenge gilt. Ein Grund für die Einführung des Einwegpfandes bestand in der zu großen Absatzquote von Einwegverpackungen gegenüber Mehrweggebinden im Getränkeverkauf. In beiden Fällen handelt es sich bei der Absatzquote um einen vorgegebenen und zu erfüllenden Wert, der tatsächlich erzielte Wert muss richtig als Absatzanteil bezeichnet werden.