Abschichtungsbilanz

Eine Abschichtungsbilanz wird erstellt, wenn bei einer Personengesellschaft ein Gesellschafter aus eigenem Antrieb ausscheidet oder aus wichtigem Grund ausgeschlossen wird. Bei der Abschichtungsbilanz handelt es sich um eine Vermögensbilanz, wobei die Vermögenswerte bei freiwilligem Ausscheiden zum Termin der Beendigung der Teilhaberschaft und bei einem Ausschluss zu Daten der Klageerhebung zu bewerten sind. Von Bedeutung ist die Abschichtungsbilanz für die Ermittlung einer an den ausscheidenden Gesellschafter zu zahlenden Entschädigung ebenso wie für die Berechnung des Klagewertes beim geplanten Ausschluss eines Mitgesellschafters. Der Ausschluss gegen den eigenen Willen darf selbstverständlich nur beim Vorliegen wichtiger Gründe erfolgen.

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