Abschlag

Der Begriff Abschlag hat in der Wirtschaftssprache unterschiedliche Bedeutungen. Am bekanntesten ist der Abschlag als Vorauszahlung auf eine zu erwartende Abrechnung, deren Höhe noch nicht exakt feststeht. Des Weiteren bedeutet der Abschlag den Betrag, welcher bei der Ausgabe abgezinster Wertpapiere vom Nennwert abgezogen wird, in diesem Fall ist die Höhe des Abschlags identisch mit dem Ertrag der Anlage. In einer dritten Bedeutung bedeutet der Abschlag den Betrag, um welchen Wertpapiere durch den Einsatz von Optionsscheinen unterhalb ihres eigentlichen Wertes bezogen werden. In der Preiskalkulation eines Händlers dient der Abschlag der Berechnung des maximalen Einkaufspreises, wenn der Verkaufspreis feststeht.

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