Abschlussgebühr

Eine Abschlussgebühr fällt regelmäßig beim Abschluss eines Bausparvertrages an und wird entweder vom Bausparer direkt an die Bausparkasse bezahlt oder mit den ersten Spareinlagen verrechnet. Ihre Höhe richtet sich nach dem Betrag der Bausparsumme und wird in einer Summe mit dem Vertragsabschluss bezahlt. Einige Bausparkassen erstatten die bezahlte Abschlussgebühr, wenn der Kunde das mögliche Bauspardarlehen nicht abruft. Einige Banken bezeichnen auch die bei einer Kreditaufnahme zu zahlenden Kosten als Abschlussgebühr. In diesem Fall sind die Abschlussgebühren in den effektiven Jahreszins einzurechnen; da sie bei einer vorzeitigen Kredittilgung nicht erstattet werden, führt eine solche faktisch zu einer Erhöhung des Effektivzinses.

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