Abschreibungsmethoden

Abschreibungsmethoden lassen sich nach der Verteilung der Abschreibungsbeträge sowie nach der Grundlage ihrer Errechnung unterscheiden. Während die lineare Abschreibung identische Wertverluste pro Nutzungsjahr annimmt, berücksichtigt die degressive Abschreibungsmethode einen erhöhten Wertverlust während der ersten Nutzungsjahre; die progressive Abschreibungsmethode wurde hingegen angewandt, wenn Wirtschaftsgüter mit zunehmender Nutzungsdauer einen steigenden Wertverlust aufwiesen. Die degressive Abschreibungsmethode ist ebenso wie die progressive Abschreibung für seit Jahresbeginn 2011 angeschaffte Güter nicht mehr erlaubt. Eine Sonderform stellt die Abschreibung nach Leistung dar, welche statt der Zeit den tatsächlichen Nutzungsumfang eines Anlagegutes als Maßstab für die Abschreibung berücksichtigt. Die Abschreibung nach Leistung ist auf Ausnahmefälle beschränkt, in welchen die Nutzung des abzuschreibenden Gutes starken Schwankungen unterliegt und der Wertverlust zudem tatsächlich vom Nutzungsumfang abhängt.

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