Abschreibungsobjekte

Abschreibungsobjekte sind Anschaffungen, deren gesetzlich zulässige Abschreibung deutlich schneller als ihr tatsächlicher Wertverlust erfolgt. Somit führen Abschreibungsobjekte zunächst zu einer Steuerersparnis, nach der vollständigen Abschreibung mit Ausnahme des Erinnerungswertes erhöhen sich die zu zahlenden Steuern jedoch wieder. Somit führen Abschreibungsobjekte in jedem Fall zu einer Zinsersparnis hinsichtlich der Steuerzahl. Eine auf die Lebenszeit gerechnete Verminderung der Steuerlast bewirken Abschreibungsobjekte jedoch nur, wenn die Abschreibungen in einer Zeit mit hohem persönlichen Steuersatz vorgenommen werden und zugleich die späteren Einnahmen in Jahren mit niedrigem Gesamteinkommen erfolgen. Als Abschreibungsobjekte besonders geeignet sind Immobilien, da das Steuerrecht die Abschreibung ihrer Baukosten beziehungsweise ihrer Erwerbskosten innerhalb eines im Vergleich zur Nutzungsdauer kurzen Zeitraumes zulässt. Das trifft besonders in Sanierungsgebieten und bei unter Denkmalschutz stehenden Bauwerken zu.

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