Abschreibungsplan

Der Abschreibungsplan zeigt übersichtlich in Tabellenform an, in welcher Weise die planmäßige Abschreibung eines Gutes aus dem betrieblichen Anlagevermögen erfolgt. Die Mindestangaben im Rahmen eines Abschreibungsplanes sind Jahr (als Jahreszahl oder als Jahr der Nutzung des Gutes angegeben, wobei das Anschaffungsjahr üblicherweise mit einer Null bezeichnet wird), Abschreibungsbetrag und Restbuchwert. Der Abschreibungsplan kann weitere Informationen über das abzuschreibende Gut aufnehmen. Bei der Erstellung des Abschreibungsplanes ist vom Nettopreis auszugehen, da die gezahlte Umsatzsteuer bereits im Anschaffungsjahr als Vorsteuer berücksichtigt wird. Der Abschreibungsplan wird auf Grund der Darstellungsart auch als Abschreibungstabelle bezeichnet.

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