Abschreibungsverfahren

Als Abschreibungsverfahren wird die vorgenommene Abschreibungsmethode bezeichnet. Für die meisten Anlagegüter ist eine lineare Abschreibung vorgeschrieben, in Teilbereichen ist auch das progressive oder das degressive Abschreibungsverfahren statthaft. Ein weiteres mögliches Abschreibungsverfahren berechnet den Wertverlust nicht anhand des Zeitablaufes, sondern nutzt die veranschlagten und die tatsächlich geleisteten Betriebsstunden eines Anlagegutes. Für einzelne Besitztümer wie Kiesgruben ist auch eine von ihrer tatsächlichen Ausbeutung abhängige Abschreibung möglich. Die Regeln hinsichtlich des Abschreibungsverfahrens unterscheiden sich in Details zwischen dem Handelsrecht und dem Steuerrecht, welches die Abschreibung fachsprachlich als Absetzung für Abnutzung bezeichnet. Bei Anlagegegenständen mit geringem Wert stellt die Sofortabschreibung zum Anschaffungszeitpunkt das einfachste Abschreibungsverfahren dar.

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