Abschreibungszeitraum

Der Abschreibungszeitraum bezeichnet die Dauer, welche für die Abschreibung von Gütern des Anlagevermögens beziehungsweise des Umlaufvermögens vorgesehen ist. Grundsätzlich orientiert sich der Abschreibungszeitraum an der durchschnittlichen Gebrauchsdauer der entsprechenden Güter, für die meisten Produkte schreibt der Gesetzgeber jedoch die Abschreibungsdauer vor. Während des Abschreibungszeitraumes erfolgt eine lineare Abschreibung, degressive und progressive Abschreibungen sind nicht mehr erlaubt. Sofern ein Gegenstand vor dessen vollständiger Abschreibung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, erfolgt eine Sonderabschreibung. Für nach dem Ende des Abschreibungszeitraumes weiterhin im Betrieb vorhandene Güter ist der Erinnerungswert von einem Euro zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, die meisten Betriebe halten jedoch an diesem fest.

^