Abschreibungsvorschriften

Die Abschreibungsvorschriften legen fest, in welcher Form Unternehmen den Wertverlust ihres Anlagevermögens durch Abschreibungen beziehungsweise die Absetzung für Abnutzung in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz zu berücksichtigen haben. Die Abschreibungsvorschriften für beide Bereiche unterscheiden sich in Details voneinander. Thematisch behandeln die Abschreibungsvorschriften neben den für die einzelnen Produkte maßgeblichen Abschreibungszeiträumen die Regeln, bei welchen Gegenständen die degressive oder progressive anstelle der linearen Abschreibung statthaft ist. Zusätzlich regeln die Abschreibungsvorschriften Fälle von Sonderabschreibungen. Das Führen von eigentlich abgeschriebenen Gegenständen mit einem Erinnerungswert von einem Euro gehört heute nicht mehr zu den Abschreibungsvorschriften, ist aber weiterhin üblich.

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