Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung berücksichtigt bei Anlagegütern deren voraussichtliche Nutzungsdauer und bezieht sich somit auf die Restlaufzeit. Die Finanzverwaltung hat Tabellen für die Dauer der Absetzung für Abnutzung Tabellen bezüglich der durchschnittlichen Lebensdauer ausgegeben. Die früher mögliche degressive Abschreibung, welche höhere Abnutzungskosten während der ersten Nutzungsjahre berücksichtige, ist seit Jahresbeginn 2011 nicht mehr zulässig. Die Unterscheidung zwischen den oftmals synonym verwendeten Begriffen Abschreibung und Absetzung für Abnutzung besteht darin, dass die Abschreibung sich auf die Erstellung der Handelsbilanz und die AfA auf steuerliche Gegebenheiten bezieht, so dass bei einigen Gütern deutliche Unterschiede auftreten können.

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