Als Absicherungsverhältnis wird der Umfang des Absicherungsgeschäftes verstanden, welcher erforderlich ist, um die Risiken des ursprünglichen Basisgeschäftes ausreichend abzusichern. Das Absicherungsverhältnis wird auch als Hedge-Verhältnis oder als Hedge-Ratio bezeichnet. Die entsprechende Absicherung erfolgt durch Terminkontrakte, welche das Risiko des Grundgeschäftes aufheben oder zumindest reduzieren. Die Grundformel zur Errechnung des Absicherungsverhältnisses berücksichtigt den abzusichernden Kurs und den Basiswert, sie rechnet jedoch mögliche Gebühren für das Absicherungsgeschäft nicht ein, so dass eine erweiterte Berechnungsformel unter Einrechnung aller Absicherungskosten sinnvoll ist. Eine mögliche Fehlerquelle bei der Berechnung des Absicherungsverhältnisses besteht auch in der Unterschätzung der Wertschwankungen im Basisgeschäft.