Abstandszahlung

Abstandszahlungen werden häufig bei der Übergabe einer Mietwohnung an den Nachmieter vereinbart und beziehen sich auf vom Mieter eingebrachte Gegenstände. Am häufigsten werden Abstandszahlungen in den Fällen, in welchen die Küche oder anderweitige Möbel nicht durch den Vermieter gestellt werden, auf diese auch angewandt. Voraussetzung für die Vereinbarung einer Abstandszahlung ist die Kontaktaufnahme zwischen dem bisherigen Wohnungsnutzer und dem Nachmieter. Abstandszahlungen sind grundsätzlich statthaft, sie müssen jedoch angemessen sein und dürfen nicht die Neuvermietung der gekündigten Wohnung scheitern lassen. Umgangssprachlich wird auch das Abstandsgeld als Abstandszahlung bezeichnet, bei diesem handelt es sich um eine Ausgleichszahlung für einen vorzeitigen Vertragsausstieg, deren Höhe in vielen Verträgen vorsorglich definiert wird.

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