Abstimmungskosten fallen im Betrieb an, wenn im Rahmen der Betriebsorganisation Aufgaben und Entscheidungskompetenzen gebündelt sind. In diesem Fall müssen die Abteilungen, welche gemeinsame oder zumindest voneinander abhängige Entscheidungen treffen Vereinbarungen über diese treffen. Der größte Teil der betrieblichen Abstimmungskosten entfällt auf Personalkosten für die Arbeitszeit der am Abstimmungsprozess beteiligten Mitarbeiter. Den Abstimmungskosten vergleichbar sind Autonomiekosten bei getrennten Entscheidungsprozessen, welche insgesamt oft höher als Abstimmungskosten sind. Im Rahmen der Kommunalbuchhaltung bezieht sich der Begriff Abstimmungskosten auf die Kosten, welche mit Bürgerabstimmungen oder einem Bürgerentscheid verbunden sind, das gilt entsprechend in der Schweiz für die finanziellen Aufwendungen jeder Volksabstimmung.