Abzahlungsvereinbarung

Die Abzahlungsvereinbarung ist der Bestandteil eines Tilgungskredites, welcher die Zurückzahlung des Geldes und die Begleichung der Zinsen regelt. Ebenso wird eine Ratenzahlungsvereinbarung zwischen einem Kunden und dem Händler als Abzahlungsvereinbarung bezeichnet. Im engeren Sinn meint die Abzahlungsvereinbarung eine nachträgliche Absprache zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger, dass ein eigentlich sofort fälliger Geldbetrag in Raten bezahlt werden darf. Die Akzeptanz einer Abzahlungsvereinbarung erleichtert nicht nur dem Schuldner die Zahlung, sondern schützt zugleich den Gläubiger vor einem Zahlungsausfall. Die Abzahlungsvereinbarung im engeren Sinn lässt sich als Vereinbarung einer Ratenzahlung für eine bereits geschriebene Rechnung verstehen, sie kommt häufig nach überraschend hohen Jahresrechnungen in der Strom- und Gasversorgung zur Anwendung.

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