Abzahlungsvertrag

Der Abzahlungsvertrag ist ein Vertrag, dass eine Schuld in Einzelbeträgen abbezahlt werden darf. Bei einem Kauf auf Teilzahlungsbasis wird der Abzahlungsvertrag zusammen mit dem Kaufvertrag abgeschlossen. Abzahlungsverträge können auch nach dem Erstellen und dem Fälligkeitstermin einer Rechnung erstellt werden. Das ist der Fall, wenn der Schuldner eine eigentlich fällige Forderung nicht sofort begleichen kann und den Gläubiger auf die Kulanzlösung mittels eines Abzahlungsvertrages bittet. Der Abzahlungsvertrag darf nicht mit einem Abzahlungskredit verwechselt werden, er ist üblicherweise mit festgelegten und monatlich unveränderlichen Raten ausgestattet. Der für eine bestehende Verbindlichkeit abzuschließende Abzahlungsvertrag kann im Gegensatz zu einem Kreditvertrag auch ohne schriftliche Bestätigung abgeschlossen werden.

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