Abzinsung

Die Abzinsung ist eine Form der Ermittlung des Kaufpreises von Wertpapieren und meint, dass die gesamten während der Laufzeit anfallenden Zinsen einschließlich der Zinseszinsen bereits beim Erwerb des Papieres vom Kaufpreis abgezogen werden. Der Wertpapiererwerber bezahlt somit beim Kauf einen um die gesamten zu zahlenden Zinsen reduzierten Kaufpreis, während er am Fälligkeitstag den Nominalbetrag des entsprechenden Wertpapieres ausgezahlt bekommt. Steuerlich wird die Abzinsung in der Form bewertet, dass dem Anleger der gesamte Zinsertrag im Rückgabejahr der entsprechenden Wertpapiere zufließt. Voraussetzung für die Abzinsung ist ein fester Zinssatz, der auch nicht durch einen Bonus ergänzt werden kann.

^