Das AGB-Gesetz war ein spezielles deutsches Gesetz, welches bis Ende 2001 die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen hinsichtlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthielt und auf diese Weise dem Verbraucherschutz diente. Eingeführt worden war das AGB-Gesetz im Jahr 1977. Nach dem Auslaufen des AGB-Gesetzes finden sich dessen Vorschriften weitgehend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wieder, dessen Paragraphen 305 bis 310 die Regeln des vormaligen eigenständigen Gesetzes mit nur geringen Änderungen aufgenommen haben. Ergänzende Bestimmungen befinden sich im Unterlassungsklagegesetz. In der Umgangssprache wird der Begriff AGB-Gesetz gelegentlich verwendet, wenn die Allgemeine Geschäftsbedingungen behandelnden Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches gemeint sind.