Der Begriff Agio lässt sich im Deutschen am besten als Aufgeld wiedergeben. Die häufigste Verwendung eines Agios erfolgt beim Kauf von Wertpapieren, wenn diesen neben dem Nominalbetrag das vereinbarte Agio zugeschlagen wird. Die übliche Bezeichnung für das Agio bei der Wertpapierausgabe lautet Ausgabezuschlag. Die Angabe und Berechnung des zu zahlenden Agios erfolgt als Prozentbetrag vom Grundwert des entsprechenden Wertpapieres. Bei der Kreditvergabe kann ebenfalls ein Agio vereinbart werden, ein solches wird als Kreditgebühr zusätzlich zum Nennwert vom Kreditnehmer zurückgezahlt. Ein Agio ist bei Krediten in Deutschland eher unüblich, stattdessen werden Gebühren, soweit sie zulässig sind, direkt in Rechnung gestellt.