Aktiengesetz

Das Aktiengesetz bildet die rechtliche Basis für die Unternehmensform einer Aktiengesellschaft, kurz AktG. Es wurde im Jahr 1965 verfasst, seit dem 1. Januar 1966 besitzt es seine Gültigkeit. Das Gesetz stellt eine rechtliche Grundlage für Aktiengesellschaften dar und darin werden die Rechte und Pflichten von Aktiengesellschaften und Aktionären bestimmt. So wird festgelegt, wie zum Beispiel der Aufsichtsrat oder der Vorstand einer AG zusammenarbeiten. Unter anderem ist es nach dem Aktiengesetz erforderlich, dass der Vorstand das jeweilige Unternehmen nach außen vertritt und der Aufsichtsrat für die Überwachung des Vorstands verantwortlich ist. Die Hauptversammlung wiederum trägt die Entscheidungen über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und die Gewinnausschüttungen.

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