Aktiengewinn

Als Aktiengewinn gilt der durch den Besitz von Aktien erzielte Gewinn. Dieser setzt sich aus den Dividendenerträgen sowie aus dem positiven Ergebnis der Einzelverluste und Einzelgewinne bei Käufen und Verkäufen von Aktien zusammen. Steuerlich müssen Privatpersonen den Aktiengewinn grundsätzlich nicht erfassen, da dieser durch die Abgeltungssteuer erfasst wird, für Unternehmen gelten abweichende Bestimmungen. Aktienverluste dürfen steuerlich zudem ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Fondsgesellschaften geben den von ihnen erzielten Aktiengewinn üblicherweise gesondert an. Für Aktiengewinne aus der Veräußerung von Aktien gilt weiterhin die Steuerfreiheit, sofern diese Papiere vor der Abschaffung der Bestimmungen über den steuerfreien Aktienverkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist erworben wurden.

^