Aktienstimmrecht

Das Aktienstimmrecht bedeutet, dass der Inhaber einer Aktie berechtigt ist, auf der Hauptversammlung entsprechend der Anzahl seiner gehaltenen Aktien an Abstimmungen teilzunehmen. Vorzugsaktien verfügen jedoch häufig über kein Aktienstimmrecht. Des Weiteren ist das Stimmrecht eingeschränkt, wenn der Aktienhalter direkt vom Abstimmungsergebnis betroffen ist; das gilt auch für Mitglieder des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft bei Abstimmungsprozessen bezüglich ihrer Entlastung. Der Inhaber einer Aktie kann das Aktienstimmrecht an einen Dritten übertragen, zudem üben Banken und Aktionärsvereinigung das Stimmrecht weisungsgebunden aus. Des Weiteren können Aktienbesitzer ihr Aktienstimmrecht außer auf der Hauptversammlung schriftlich sowie über das Internet ausüben.

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