Eine Bilanz ist in Aktiva (linke Seite) und Passiva (rechte Seite) aufgeteilt, wobei die Aktivseite die Verwendung der betrieblichen Mittel und die Passivseite deren Herkunft anzeigt. Die Bestandteile der Aktiva in der Bilanz sind das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen sowie Rechnungsabgrenzungsposten; weitere Posten können nach der buchhalterischen Erfordernis des jeweiligen Betriebes zur besseren Unterteilung der Bilanz eingeführt werden. In der Volkswirtschaftslehre werden als Aktiva die Vermögensgüter zuzüglich der Forderungen im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bezeichnet. Die Wirtschaftslehre des Haushalts bezeichnet als Aktiva die Vermögenswerte privater Haushalte und entsprechend als Passiva deren finanzielle Verbindlichkeiten.