Alleinvermittlungsauftrag

Der Alleinvermittlungsauftrag ist neben dem einfachen Maklervertrag eine der beiden Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Vertrages, mit welchem ein Makler zur Vermittlung einer Immobilie beauftragt werden kann. Beim Alleinvermittlungsauftrag verpflichtet sich der Eigentümer der Immobilie, keinen weiteren Makler mit der Vermittlung zu beauftragen; eigene Anstrengungen zur Vermietung oder zum Verkauf sind jedoch nicht ausgeschlossen. Der Makler ist bei einem Alleinvermittlungsauftrag im Gegensatz zu einem einfachen Maklervertrag dazu verpflichtet, im Interesse des Eigentümers tätig zu werden und auf Verlangen diese Tätigkeit nachzuweisen. Andere Bezeichnungen für einen Alleinvermittlungsauftrag sind Makleralleinvertrag und Alleinvertrag. Es besteht die Möglichkeit, durch einen qualifizierten Alleinvermittlungsauftrag auch das eigene Bemühen des Eigentümers auszuschließen.

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