Altersruhegeld

Altersruhegeld ist der Fachbegriff für die Altersrente. Das Altersruhegeld wird ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter erreicht hat, dieses kann für besondere Fälle gegenüber der eigentlich vorgesehenen Altersgrenze herabgesetzt werden. Die Absicherung des Altersruhegeldes erfolgt durch die Bezahlung von Beiträgen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung, Zahlungen privater Rentenversicherungen werden üblicherweise nicht als Altersruhegeld bezeichnet. Das reguläre Eintrittsalter für das Altersruhegeld betrug früher fünfundsechzig Jahre und wird schrittweise je nach Geburtsjahr auf siebenundsechzig Jahre erhöht. Die Höhe des Altersruhegeldes reicht für die Bewahrung des vorherigen Lebensstandards nicht aus, so dass zu dessen Wahrung private Zusatzversicherungen erforderlich sind.

^