Altersvermögensgesetz

Das Altersvermögensgesetz gilt seit Januar 2001 und soll die Bevölkerung vor den Folgen sinkender Renten und somit vor der Altersarmut schützen. Ein wesentliches Element des Altersvermögensgesetzes bilden die steuerliche Förderung und die zu beziehenden Zulagen für die private Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente. Das Altersvermögensgesetz wurde durch spätere Gesetze ergänzt, so dass über die Rürup-Rente auch Selbstständige einen Anspruch auf eine staatliche Förderung ihrer Altersvorsorge erwerben. Die offizielle Abkürzung für das Altersvermögensgesetz lautet AvmG. Die maximal nach dem Altersvermögensgesetz möglichen Zulagen erhalten Versicherte nur, wenn sie einen anhand ihres Einkommens berechneten Mindestbetrag selbst in die zusätzlichen Rentenverträge einzahlen.

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