Anlagebuch

Das Anlagebuch ist ein von Banken und anderen Kreditinstituten zu führendes Verzeichnis und enthält alle Geschäfte, welche nicht im Handelsbuch aufzuführen sind. Mögliche weitere Bezeichnungen für das Anlagebuch sind Bankbuch, Bankenbuch und Anlagenbuch. Das Kreditwesengesetz schreibt ausdrücklich die negative Abgrenzung des Anlagebuches zum Handelsbuch vor und unterscheidet sich damit vom für Nichtbanken geltenden Handelsgesetzbuch. Als Dienstleistung vorgenommene Kundengeschäfte sind grundsätzlich über das Anlagebuch abzuwickeln, da das Handelsbuch einer Bank vorwiegend der Darstellung des Eigenhandels dient. Das Anlagebuch enthält somit die Kredite der Bank sowie Wertpapiere, sofern diese nicht dem unmittelbaren Handel, sondern der Liquiditätsreserve dienen und das in Sachwerten bestehende Anlagevermögen der Bank.

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