Anlagekartei

Die Anlagekartei ist ein Instrument der betrieblichen Buchführung. Sie enthält die Anlagekarten der einzelnen Güter des betrieblichen Anlagevermögens. Buchungstechnisch erfolgt innerhalb der Anlagekartei die Buchung von Zugängen sowie von Abgängen innerhalb des betrieblichen Anlagevermögens sowie die Verbuchung der auf dieses entfallenden Abschreibungen. Die Anlagekartei dient auch der Erfassung des betrieblichen Anlagevermögens im Inventar. Der Begriff Anlagekartei stammt aus der früher üblichen Führung des Datensatzes in der Form von Karteikarten, heute wird die entsprechende Kartei grundsätzlich elektronisch über die EDV geführt. Das Führen der Anlagekartei gehört zu den Aufgaben der Anlagenbuchführung beziehungsweise Anlagenbuchhaltung, bei welcher es sich um einen Teil der Finanzbuchhaltung handelt.

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