Anlagemünzen sind Münzen aus Edelmetall, welche überwiegend der Geldanlage dienen, wobei Anleger primär auf eine Steigerung des Metallwertes spekulieren. Anlagemünzen können in ihrem Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel sein, allerdings ist die Verwendung als dieses mit hohen Verlusten verbunden und kommt deshalb faktisch nicht vor. Diese Verluste treten beim südafrikanischen Krugerrand (oft auch als Krügerrand geschrieben) nicht auf, da dieser keinen Nennwert besitzt; dennoch ist seine Verwendung zu Zahlungszwecken unüblich. Als Zahlungsmittel geltende Anlagemünzen aus Gold sind in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit, sofern sie weitere Kriterien erfüllen. Anlagemünzen aus Silber, Platin und Palladium unterliegen immer der Umsatzsteuer, wobei für die meisten Silbermünzen der ermäßigte Steuersatz gilt. Im Gegensatz zu Sammlermünzen werden Anlagemünzen üblicherweise in einer relativ hohen Auflage ausgegeben. Der Fachausdruck für Anlagemünzen lautet Bullionmünzen.