Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung oder Anlagenbuchführung ist ein Bestandteil der betrieblichen Finanzbuchhaltung. Sie befasst sich mit den langlebigen Wirtschaftsgütern, welche auf Grund ihrer Langlebigkeit sowie der Form der betrieblichen Nutzung dem Anlagevermögen zugerechnet werden. Die Buchführung in der Anlagebuchhaltung erfolgt grundsätzlich in der Form von Sammelkonten. Zu den Aufgaben der betrieblichen Anlagenbuchhaltung gehört die Verbuchung von Zugängen und Abgängen auf den einzelnen Anlagekonten ebenso wie die Verbuchung der auf diese entfallenden Abschreibungen. Des Weiteren führt die Anlagenbuchhaltung die heute zumeist elektronische Anlagekartei, welche der Erstellung des das gesamte Anlagevermögen eines Unternehmens umfassenden Inventars dient.

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