Anteilsscheine

Anteilsscheine im weiteren Sinn sind Beweisurkunden über die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft. Im engeren Sinn sind Anteilsscheine vollwertige Urkunden über eine solche Beteiligung an einer Gesellschaft, für welche der Gesetzgeber die Beurkundung zwingend vorschreibt. Als Besonderheit werden die Anteilsscheine an einem Investmentfonds üblicherweise Investmentzertifikate genannt. Auch Aktien gehören zu den Sonderformen der Anteilsscheine, auch wenn die tatsächliche Ausstellung von Urkunden heute durch die Online-Führung des Guthabenkontos und eine bloße Benachrichtigung über den Aktienerwerb ersetzt wird. Anteilsscheine an Fonds können bei offenen Investmentfonds jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden, während der Inhaber bei geschlossenen Fonds an das Ablaufdatum beziehungsweise an die Regeln der Gesellschaft für eine ausnahmsweise vorzeitige Rückgabe gebunden ist.

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