Auffanggesellschaft

Traditionell ist eine Auffanggesellschaft eine Gesellschaft, mit deren Hilfe der Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens fortgeführt wird. In diesem Fall wird die jeweilige Auffanggesellschaft nicht durch die Verbindlichkeiten des insolventen Unternehmens belastet, eventuelle Gewinne führt sie jedoch an diese ab. Eine Auffanggesellschaft kann auch schon vor dem Eintritt der Insolvenz gegründet werden und diese abwenden, wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkannt wird. In einer zweiten Bedeutung meint die Auffanggesellschaft oder auch Transfergesellschaft eine Beschäftigungsgesellschaft, welche die Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens vorübergehend weiterbeschäftigt und Qualifizierungsmaßnahmen durchführt. Der Wechsel vom ursprünglichen Unternehmen in eine Auffanggesellschaft ist oft mit Verdiensteinbußen verbunden.

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