Aufwandsentschädigung

Eine Aufwandsentschädigung wird für bestimmte Tätigkeiten und Ämter anstelle eines regulären Lohnes gezahlt. Steuerrechtlich wird die Aufwandsentschädigung als Arbeitseinkommen behandelt, falls das Steuergesetz nicht für bestimmte Sachverhalte ausdrücklich die Steuerfreiheit vorsieht. Hierzu gehören unter anderem die Übungsleiterpauschale und Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Bezeichnung Aufwandsentschädigung soll deutlich machen, dass es sich nicht um eine reguläre Entlohnung, sondern um eine pauschale Entschädigung für mit der Tätigkeit verbundene Auslagen handelt. Einige als Aufwandsentschädigung bezeichnete Entlohnungen wie für Aufsichtsräte erfüllen diese Voraussetzung nur indirekt, indem das ausfallende Einkommen aus der eigentlichen Tätigkeit als zu entschädigen eingestuft wird.

^