Aufsichtsratsvergütung

Die Aufsichtsratsvergütung ist die Bezahlung, welche für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten gezahlt wird. Zusätzlich zur Aufsichtsratsvergütung können die mit der Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung verbundenen Sitzungsgelder sowie die Reisekosten erstattet werden. Bei der Wahl in Aufsichtsräte als Gewerkschaftsvertreter wird häufig vereinbart, dass die Aufsichtsratsvergütung an diese beziehungsweise an die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung abgeführt wird. Generell gelten Aufsichtsratsvergütungen als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit; der Abzug der Aufsichtsratssteuer in Höhe von dreißig Prozent erfolgt jedoch nur bei beschränkt steuerpflichtigen Personen. Auch für diesen Personenkreis stellt die Aufsichtsratssteuer keine Abgeltungssteuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuerschuld dar.

^