Aufschließungskosten ist der in Österreich übliche Begriff für die Kosten, welche ein Bauherr an die Gemeinde für die Nutzbarmachung eines Grundstücks als Bauland zahlen muss. Die österreichischen Aufschließungskosten entsprechen in Deutschland teilweise den Erschließungskosten, allerdings schließen diese auch einen eventuell von der Gemeinde getragenen und nicht weiterbelasteten Anteil ein. In Österreich müssen die Aufschließungskosten üblicherweise direkt im Anschluss an die Erteilung der Baubewilligung (entspricht der deutschen Baugenehmigung) beglichen werden, sofern der Bauwillige nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung mit der betreffenden Gemeinde trifft. Neben den an die Gemeinde zu zahlenden Aufschließungskosten fallen weitere vergleichbare Ausgaben an, unter anderem muss auch der Netzbetreiber die Aufschließung des Grundstücks für die Energieversorgung durchführen.