Ausbildungslohn und Lehrlingslohn sind andere Begriffe für die Ausbildungsvergütung, die jedoch beide nicht korrekt sind, da Auszubildende eine feste monatliche Vergütung und keinen von der tatsächlichen Arbeitszeit abhängigen Lohn erhalten. Die Höhe dieser Vergütung ist für die einzelnen Ausbildungsberufe, Lehrjahre und Bundesländer festgelegt und darf vom Betrieb nicht unterschritten werden. Der Ausbildungslohn unterliegt den üblichen Abzügen für die Einkommensteuer und für die Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen. Volljährige Auszubildende erhalten bei betrieblich notwendiger Mehrarbeit oft eine Zusatzvergütung zu ihrem Ausbildungslohn, alternativ ist der Freizeitausgleich möglich. Der Ausbildungslohn wird auch für Berufsschultage einschließlich des in einigen Kammerbezirken üblichen Blockunterrichts bezahlt.