Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung bezeichnet das Gehalt von Lehrlingen in der dualen Berufsausbildung. Verantwortlich für die Auszahlung der Ausbildungsvergütung ist der Ausbildungsbetrieb, dem im Gegenzug die Arbeitskraft des Azubis zur Verfügung steht. Die Vergütung für Auszubildende ist auch für Berufsschultage beziehungsweise während des mancherorts üblichen Blockunterrichts an der Berufsschule zu bezahlen. Ihre Höhe ist gesetzlich festgelegt, wobei Unterschiede nicht nur nach dem Lehrjahr und der Art der Ausbildung, sondern auch nach dem Bundesland bestehen. In steuerlicher Hinsicht gilt die Ausbildungsvergütung als Arbeitslohn und ist somit grundsätzlich steuerpflichtig. Hinsichtlich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und während des Erholungsurlaubs gelten für die Ausbildungsvergütung die beim Arbeitsentgelt üblichen Vorschriften.

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