Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft ist die übliche Form der Bürgschaft, auch wenn sie in Gesetzestexten nicht eindeutig geregelt ist. Sie ist eine Sonderform der gewöhnlichen Bürgschaft, bei welcher vor der Inanspruchnahme des Bürgen nachgewiesen werden muss, dass die Forderung durch den Kreditnehmer tatsächlich nicht beglichen werden kann und dieser seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hatte. Die gewöhnliche Ausfallbürgschaft tritt ein, sobald eine Zwangsvollstreckung erfolglos betrieben wurde. Bei der in Deutschland überwiegend üblichen modifizierten Ausfallbürgschaft vereinbart der Kreditgeber mit dem Bürgen, welche Ereignisse als Grundlage für die Annahme eines Ausfalls angesehen werden. Die Ausfallbürgschaft ist als Kreditsicherheit anerkannt und kommt überwiegend bei schlechter Bonität des Kreditnehmers zur Anwendung.

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