Ausfuhrliste

Die Ausfuhrliste enthält als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung Angaben über die Produkte, deren Ausfuhr nur mit staatlicher Genehmigung statthaft ist. Als Ausfuhr im Sinne der Regelung der Ausfuhrliste gilt die Lieferung der entsprechenden Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union, somit gelten die entsprechenden Beschränkungen grundsätzlich nicht für Lieferungen an Empfänger in anderen Mitgliedsstaaten. In der Ausfuhrliste der Bundesrepublik Deutschland umfasst Teil I überwiegend Waffen und Munition sowie weiteres Rüstungsmaterial einschließlich militärisch nutzbarer Software und Teil II ausfuhrbeschränkte Waren pflanzlichen Ursprungs. Die wesentlich umfangreichere Ausfuhrliste der USA trägt den Namen Commerce Control List.

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