Auslandshandelskammer

Eine Auslandshandelskammer existiert in Ländern, welche für die deutsche Wirtschaft eine große Bedeutung haben. Die einzelnen Auslandshandelskammern sind zugleich Vertretungen der Wirtschaftsunternehmen in Deutschland als auch deren Dienstleister für die Abwicklung der Handelsbeziehungen mit ausländischen Partnern. Die deutschen Auslandshandelskammern arbeiten im Zielland mit der deutschen Botschaft beziehungsweise einer anderweitig organisierten diplomatischen Vertretung sowie mit dort einheimischen Unternehmen Wirtschaftsverbänden zusammen. Die Finanzierung der Auslandshandelskammern erfolgt durch Entgelte für die von ihnen angebotenen Dienstleistungen sowie durch Mitgliedsbeiträge und durch staatliche Zuschüssen. Je nach den rechtlichen Voraussetzungen in den jeweiligen Gastländern sind die Auslandshandelskammern als bilaterale Einrichtungen oder als Delegationen organisiert.

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