Eine Auslandsanleihe in der eigentlichen Wortbedeutung ist eine Anleihe, welche ein Unternehmen in einem Staat ausgibt, in welchem es nicht seinen Geschäftssitz hat. Üblicherweise werden in einer erweiterten Begriffsbedeutung auch Anleihen ausländischer Unternehmen als Auslandsanleihen oder auch Fremdwährungsanleihen bezeichnet, selbst wenn die Ausgabe der Anleihe im Land des Unternehmenssitzes erfolgte. Auf Grund des Verständnisses der Europäischen Union als gemeinsamen Markt und der Gemeinschaftswährung Euro gelten Anleihen anderer Unternehmen mit einem Sitz in einem an der Währungsunion teilnehmenden Land der EU nicht als Auslandsanleihen, auch wenn sie im üblichen Sprachgebrauch häufig weiterhin als solche bezeichnet werden.