Ausschreibungsverfahren

Das Ausschreibungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen unterscheidet sich danach, ob das jeweilige Auftragsvolumen festgelegte Schwellenwerte überschreitet oder nicht. Wenn der Schwellenwert nicht überschritten wird, reicht eine nationale Ausschreibung aus, während in anderen Fällen das Ausschreibungsverfahren gemäß des europäischen Rechts anzuwenden ist. Ausnahmsweise ist jedoch eine beschränkte Ausschreibung auch nach Überschreiten der Schwellenwerte statthaft, wenn nur eine begrenzte Anzahl an Unternehmen in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen. Des Weiteren können Eilbedürftigkeit und erforderliche Geheimhaltung Gründe für die Wahl eines beschränkten Ausschreibungsverfahrens sein. Nicht zur Ausschreibung verpflichtete Privatunternehmen können ihr Ausschreibungsverfahren frei wählen.

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