Die Abkürzung B2B-Marketing meint die Werbung von Produkten und Dienstleistungen, wenn sowohl der Absender als auch der Empfänger der Marketing-Maßnahme Gewerbetreibende sind. Gegenüber dem an Endverbraucher gerichteten Marketing bestehen beim B2B-Marketing geringere rechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit, so ist das Anrufen eines Geschäftskunden auch ohne dessen ausdrückliche Zustimmung erlaubt, wenn eine Geschäftsbeziehung besteht oder der Werber berechtigterweise annehmen kann, dass der Empfänger der Werbebotschaft am angebotenen Produkt Interesse hat. Ein B2B-Marketing hat grundsätzlich den Aufbau einer langfristigen Geschäftsbeziehung zum Ziel, so dass auch die Pflege von Bestandskunden zu den wesentlichen Elementen des B2B-Marketings zählt. Ein alternativer Begriff für das B2B-Marketing lautet Investitionsgüter-Marketing.