Bankenrichtlinie

Am 20. Juli 2011 wurde von der Kommission ein Gesetzespaket akzeptiert, um die Regulierung des Bankensektors zu stärken. Hiermit wird die sogenannte Kapitaladäquanzrichtlinie ersetzt. Bei dieser Richtlinie handelt es sich um eine von der Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Bankenaufsicht ausgegebene Richtlinie. Besonders bezieht sie sich auf die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten und schafft damit die einheitliche Beaufsichtigung dieser Institute. Das übergeordnete Ziel ist ein besser funktionierendes und sicheres Finanzsystem. So soll mit der Richtlinie der Zugang zu Aktivitäten zusammenhängend mit der Annahme von Einlagen geregelt werden, bei der Verordnung ist es so, dass sie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen regelt.

^