Bankenstimmrecht

Weitere Bezeichnungen für das Bankenstimmrecht sind Ermächtigungsrecht, Depotstimmrecht oder Legitimationsstimmrecht. Ein Bankkunde kann seiner Bank ein Bankenstimmrecht einräumen. Dazu muss er ein Kundendepot bei dieser Bank besitzen und dem Finanzinstitut eine Vollmacht einräumen. Diese Vollmacht hat eine Gültigkeit von maximal 15 Monaten und muss ausdrücklich und schriftlich erteilt werden. Hiermit wird der Bank das Recht übertragen, für den Kunden bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft eine Stimme abzugeben. Dabei muss sie stets im Interesse des Kunden handeln, muss diesem Vorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlungen nennen und auch Weisungen annehmen. Mitteilungen sind umgehend an die Bankkunden weiterzuleiten. Kritisiert wird von Politikern, dass hiermit den Banken zu viel Macht eingeräumt wird.

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