Das Bankgeheimnis stellt eine bedeutende Form zum Schutz der Privatsphäre des Menschen dar. So sind Banken und deren Angestellte dazu verpflichtet, keine aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Informationen an andere weiterzugeben. Es bestehen jedoch Ausnahmen, die unter anderem im Steuerrecht geregelt sind. Im Konflikt zum Bankgeheimnis steht der Anspruch des Staates und der Steuerzahler, eine regelmäßige Besteuerung etwa der Zinseinnahmen vorzunehmen. So wurde das Bankgeheimnis in der Vergangenheit gelockert, dies unter anderem durch das Abrufverfahren von Konten. So ist gegenüber den Finanzbehörden das Bankgeheimnis praktisch aufgehoben. Bei Individual-Auskunftsersuchen an eine Bank hat diese die Stellung eines Zeugen und ist dazu verpflichtet, die gewünschten Auskünfte zu erteilen.