Der Begriff Bankgeschäfte wird durch das Kreditwarengesetz definiert. So fallen in diesen Bereich unter anderem Wertpapiergeschäfte und Kreditgeschäfte. Um in Deutschland Bankgeschäfte anbieten zu können, müssen Unternehmen hierzu über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, verfügen. Mittlerweile nutzen immer mehr Deutsche das Internet für ihre Bankgeschäfte und wickeln ihre Transaktionen per Online-Banking ab. So können häufig Kosten eingespart werden, die Sicherheit wird gewährleistet durch den Einsatz des TAN-Verfahrens. Um eine dritte Person Bankgeschäfte ausführen zu lassen, muss ein Kontoinhaber eine Bankvollmacht ausstellen. Damit ist eine andere Person berechtigt, die Bankangelegenheiten zu übernehmen. Hierzu bieten Banken spezielle Vordrucke an, die ausgefüllt und eingereicht werden müssen.