Das Bankquittungsverfahren ist der Vorläufer des heutigen Einzugsermächtigungsverfahrens und grundsätzlich nicht offiziell abgeschafft worden. Gekennzeichnet war das Bankquittungsverfahren dadurch, dass der Schuldner dem Gläubiger eine Quittung ausstellte, welche jener der Bank am Fälligkeitstag zum Einzug der Forderung vorlegte. Seitdem zum 01. Januar 1964 die Lastschriftermächtigung eingeführt wurde, verlor das Bankquittungsverfahren zunehmend an Bedeutung und wird heute nur noch von einigen wenigen Banken auf ausdrücklichen Wunsch eines Kunden durchgeführt. Im Gegensatz zum Lastschriftverfahren ging mit dem Bankquittungsverfahren die Pflicht der Bank des Schuldners einher, die Berechtigung des geforderten Geldeinzuges zu prüfen, so dass dieses Verfahren für die beteiligten Banken sehr kostenintensiv war.